Darf meine Tochter mit dem Velo zur Schule fahren?

Ja, Ihr Kind darf mit dem Velo zur Schule, wenn Sie es ihm erlauben. Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Eltern. Sie, liebe Eltern, dürfen ihm also auch erlauben mit dem Kickboard, mit den Rollerblades, mit dem Skateboard oder ähnlichem in die Schule zu fahren. So lautet die klare und rechtlich korrekte Antwort auf diese an und für sich einfache Frage.

Ganz anders sieht es jedoch auf dem Schulareal aus. Dort gelten die Regeln und die Verantwortlichkeit der Schule. So kann es sein, dass die eine Schule keinen Abstellplatz oder Raum für Velos und andere Fahrgeräte anbietet. Eine andere Schule stellt zwar Platz zur Verfügung, doch die Fahrgeräte sind nicht gesichert. Nicht erwünscht sind das Herumfahren während den Pausen und das Stapeln der Kickboards im Eingangsbereich oder an der Garderobe. Fahrgeräte können während des Schulbetriebes eingeschlossen werden, womit sie weder benutzt noch gestohlen werden können. Verboten ist das Fahren auf den Schularealen während den Schulzeiten.

Der Kernpunkt dieser Frage ist jedoch das Thema der Schulwegsicherheit. Der Schulweg soll von den Schülerinnen und Schülern selbständig zurückgelegt werden können. So lernen sie, sich im Stadtverkehr zu bewegen. Wie alles, was Kinder neu lernen, soll dies natürlich stufenweise und altersgerecht geschehen. Der Verkehr in der Stadt Zürich ist nicht überall kindergerecht, die Schulwege sind oft zu wenig gut gesichert. Ein einfaches Überqueren von breiten Strassen oder grossen Plätzen ohne Begleitung ist für jüngere Kinder häufig zu gefährlich.

Ich werde mich als Schulpräsidentin dafür einsetzen, dass Schulwege allen Verkehrsteilnehmern deutlich sichtbar gemacht werden. Und auch schon bestehende Lösungen wie Verkehrskadetten und Begleitdienst dürfen nicht vernachlässigt werden. Das Ziel ist: selbständige Kinder, die sich sicher und verantwortungsvoll im Stadtverkehr bewegen.