Etwas Sinnvolles scheitert fast an der Kostenfrage

Wird in Zürich eine Person stark berauscht (betrunken und/oder auf Grund des Konsums anderer Drogen) aufgegriffen, kann sie seit fünf Jahren von der Polizei der Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAB) zugeführt werden, sofern die Person sich selbst gefährdet oder sie eine Gefährdung für Dritte darstellt. Die ZAB ist eine schweizweit einzigartige Institution, mit der Zürich einmal mehr eine Pionierleistung vollbringt: Sie stellt eine wirkungsvolle Entlastung für die Notfallstationen der Spitäler, für Polizeiwachen und nicht zuletzt auch eine sichere Methode zur Ausnüchterung für die berauschte Person dar. Nach fünf Jahren Versuchsbetrieb soll die ZAB nun in einen dauerhaften Betrieb überführt werden, worüber vor einer Woche der Gemeinderat debattiert hat und wozu sich später auch das Stimmvolk wird äussern können.

Die SP ist auf Grund der Erfahrungen der Versuchsphase zur Ansicht gelangt, dass es sich um eine sinnvolle Institution handelt. Meiner Meinung nach verbieten es schon die soziale Verantwortung und Menschenwürde, stark betrunkene und oftmals auch mit anderen Drogen vollgepumpte Menschen sich selber zu überlassen. Menschen in diesem Zustand, die sich selber oder andere gefährden, stellen eine enorme Belastung für das Gesundheitspersonal, die Polizei und unbeteiligte Drittpersonen dar. Ohne die ZAB müssten sie in den Arrestzellen der Quartierwachen oder auf den Notfallstationen der Spitäler ausgenüchtert werden. Auf den Quartierwachen ist kein medizinisch ausgebildetes Personal vorhanden und in den Notfallstationen der Spitäler geschieht es nicht selten, dass sich mehrere Pfleger und Ärztinnen um oftmals renitente, berauschte Personen kümmern müssen. Das ist sowohl für das Spitalpersonal wie auch für die wartenden Patientinnen und Patienten eine unzumutbare Belastung.

Grundsätzlich ist die SP kritisch eingestellt gegenüber der Weiterverrechnung von Kosten für Polizeiaufgaben. Die heutigen Gebühren liegen jedoch zwischen 0.- Franken und max. 600.- Franken, je nach Aufenthaltsdauer. Damit tragen die Klienten und Klientinnen der ZAB einen Teil ihrer verursachten Kosten selber; es bleibt jedoch die nötige Verhältnismässigkeit gewahrt. Dieser Meinung sind auch die glp und die Grünen.

Leider wird die Gebührenfrage von den bürgerlichen Parteien zu einem Alles-oder nichts-Spielball hochstilisiert. Wir erachten es als verantwortungslos, die ZAB abzulehnen, nur weil die Vollkosten von bis 1’700.- Franken nicht weiterverrechnet werden dürfen.

Die SP stellt sich entschlossen hinter eine täglich in Betrieb stehende ZAB. Wurden am Anfang noch Bedenken laut, dass Personen ungerechtfertigt eingeliefert wurden, so fanden in der Zwischenzeit intensive Schulungen der Stadtpolizei statt und es wurden Sicherheitsmechanismen eingebaut, die gewährleisten, dass niemand ungerechtfertigt aufgenommen wird.

Bei der vorliegenden Verordnung handelt es sich um einen verhältnismässigen Kompromiss. Die Zentrale Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle ZAB stellt eine deutliche Verbesserung sowohl für das Gesundheitspersonal und die Polizei wie auch für die berauschte Person dar. Ich appelliere an alle konstruktiven Kräfte, dem definitiven Betrieb zuzustimmen.